Fragen & Antworten
Was ist CORONAENERGIE?
CORONAENERGIE ist eine Marke der Siegener Versorgungsbetriebe GmbH. Wir versorgen Sie in vielen Teilen von Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz mit Erdgas (CORONAGAS) und Strom (CORONASTROM).
Als Kunde von CORONAENERGIE können Sie sich also auf die langjährige Erfahrung eines regionalen Energieversorgers verlassen.
Was ist CORONAGAS?
CORONAGAS ist ein Produkt der Siegener Versorgungsbetriebe GmbH und die Alternative zu Ihrem örtlichen Grundversorger. Seit 2009 beliefern wir Sie mit umweltschonendem Erdgas zu fairen und transparenten Preisen, ohne Mindestvertragslaufzeit, Vorauszahlung oder Kaution.
Wir bieten Ihnen außerdem die Möglichkeit, umweltschonende Optionen zu Ihrem CORONAGAS zu wählen. Informieren Sie sich über CORONAGAS Klima oder CORONAGAS Bio_5 oder rufen Sie uns einfach an.
Was ist CORONASTROM?
CORONASTROM ist ein Produkt der Siegener Versorgungsbetriebe GmbH und die umweltfreundliche Alternative zu Ihrem Stromlieferanten. Wir beliefern Sie mit Strom aus 100 % Wasserkraft, produziert in einem TÜV-zertifizierten Speicherkraftwerk. Das entlastet somit nachhaltig die Umwelt, da bei der Erzeugung kein CO2 ausgestoßen wird. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Bei gleichzeitigem Bezug vom CORONASTROM und CORONAGAS in einem Haushalt sparen Sie zudem jährlich 25,- Euro!
Stromkennzeichnung
Energieträgermix Coronastrom Durchschnittswert Deutschland (Quelle: BDEW)
Kernkraft: 0,00 % 24,50 %
Fossile und Sonstige Energieträger: 0,00 % 57,60 %
Erneuerbare Energien: 100,00 % 17,90 %
Umweltauswirkungen je Kilowatt-
stunde Radioaktiver Abfall 0,0000 g 0,0007 g
CO2 0 g 494 g
Welche Vorteile hat CORONAENERGIE für mich?
Bei CORONAENERGIE genießen Sie eine Preisgarantie bei fairen und transparenten Preisen. Den jeweiligen Zeitraum der Preisgarantie finden Sie unter dem Sparrechner. So sind Sie vor Preiserhöhungen während dieser Zeit geschützt und entlasten damit Ihr Energiebudget. Sollten die Preise in diesem Zeitraum gesenkt werden, teilen wir Ihnen dies selbstverständlich mit und wir berechnen Ihnen automatisch den günstigeren Preis.
Wie werde ich CORONAENERGIE-Kunde?
Ganz einfach: Sie füllen den Auftrag zur Lieferung von CORONAGAS und/oder CORONASTROM direkt auf der Website über den "Sparrechner" aus und schicken ihn ab. Per Post, Fax oder E-Mail - ganz wie Sie mögen. Alles Weitere regeln wir für Sie. In wenigen Wochen finden Sie dann eine Bestätigung in Ihrem Briefkasten, ab wann bei Ihnen CORONAENERGIE fließt. Dann ist Ihr Wechsel perfekt.
Wie lange dauert mein Wechsel zu CORONAENERGIE?
Sobald Ihr Auftrag für CORONAGAS und/oder CORONASTROM eingetroffen ist, beginnt eine 14tägige Widerrufsfrist, die der Gesetzgeber vorschreibt. Erst danach können wir für Sie den Vertrag beim alten Versorger kündigen. Gleichzeitig erhält der Netzbetreiber von uns eine Ummeldung zur Netznutzung. Nach nochmals 14 Tagen erhalten wir von Ihrem alten Versorger die Kündigungsbestätigung sowie die Ummeldebestätigung vom Netzbetreiber. Sobald beide Bestätigungen bei uns eingegangen sind, richten wir Ihren Kundenstatus bei CORONAENERGIE ein, so dass nach weiteren 14 Tagen bei Ihnen CORONAGAS und/oder CORONASTROM fließen kann. Ihr Plus: Wir halten Sie auf dem Laufenden und sagen Ihnen, wann es losgeht. So sind Sie immer bestens informiert.
Was kostet mein Wechsel zu CORONAENERGIE?
Nichts, der Wechsel zu CORONAENERGIE ist für Sie kostenlos.
Was ändert sich durch den Wechsel zu CORONAENERGIE?
Technisch bleibt alles gleich. Sie haben während des Wechselprozesses zu jeder Zeit Gas bzw. Strom die Zähler bleiben auch dieselben. Was sich ändert sind Ihre monatlichen Beiträge und die jährliche Rechnung, die Sie nun von CORONAENERGIE erhalten.
Muss ich den Vertrag mit meinem bisherigen Lieferanten selbst kündigen?
Nein. Sie können sich entspannt zurücklehnen. Die Kündigung bei Ihrem bisherigen Lieferanten übernehmen wir für Sie.
Ausnahme: Wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht bei Ihrem alten Lieferanten haben, kann es für sie günstiger sein, selbst zu kündigen. In diesem Fall sprechen Sie uns einfach vorher an.
Wie lange läuft mein Vertrag?
Ihr CORONAENERGIE-Vertrag läuft so lange Sie wollen. Sollten Sie es sich doch einmal anders überlegen, können Sie mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Monats schriftlich kündigen.
Was beinhalten die Preise?
Der Gesamtpreis setzt sich aus Grund- und Mengenpreis zusammen. Er enthält den Energiepreis, die Kosten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, das an den Netzbetreiber abzuführende Netznutzungsentgelt sowie die Konzessionsabgaben. Die im Vertrag genannten Preise verstehen sich einschließlich der Energie- und der Umsatzsteuer in der jeweils bei Lieferung geltenden Höhe (Bruttopreise). Ändern sich diese Steuersätze, ändern sich die Bruttopreise entsprechend.
Was bedeutet der Kombirabatt?
Wenn Sie CORONAGAS und CORONASTROM in einem Haushalt beziehen, erhalten Sie von uns jährlich insgesamt einen Rabatt von 25,00 Euro. Der Rabatt wird zeitanteilig für ein Jahr ermittelt und beinhaltet bereits die Mehrwertsteuer.
Wann können sich die Preise für CORONAENERGIE ändern?
1. Bei CORONAENERGIE sind Sie zunächst durch eine Preisgarantie vor Preiserhöhungen geschützt. Sollte sich Ihr CORONAENERGIE-Preis nach dem jeweiligen Datum ändern, erhalten Sie sechs Wochen vor der geplanten Änderung eine schriftliche Mitteilung. Sind Sie mit der Preisanpassung nicht einverstanden, können Sie Ihren Auftrag an CORONAENERGIE mit einer vierwöchigen Frist zum Monatsende schriftlich kündigen. Verzichten Sie auf eine Kündigung heißt das, Sie sind mit der Preisanpassung einverstanden und Ihr Auftrag läuft mit dem neuen Preis automatisch weiter. 2. Ändern sich die Steuersätze der Energie- und Umsatzsteuer, ändern sich die Bruttopreise entsprechend. Diese Änderungen können ohne Ankündigungsfrist und Kündigungsmöglichkeit auch während der Preisgarantie weitergegeben werden. Gleiches gilt bei Einführung neuer Belastungen für die Gasversorgung durch Behörden oder Gesetzgeber. Anpassungen sind ab Lieferbeginn unabhängig von der Preisgarantie möglich.
Wie funktioniert die Abrechnung bei CORONAENERGIE?
Einmal im Jahr rechnen wir aus, wie viel CORONAGAS und/oder CORONASTROM Sie verbraucht haben. Ihr Verbrauch in den letzten 12 Monaten ist Grundlage für die Ermittlung Ihrer monatlichen Abschläge. Monatlich zahlen Sie dann einfach einen gleichbleibenden Betrag entweder per Überweisung oder noch bequemer per Bankeinzug an CORONAENERGIE.
Wie wird der Zählerstand für die Jahresabrechnung abgelesen?
Sie erhalten von uns eine Ablesekarte mit der Bitte, den Zählerstand bis zu einem bestimmten Termin abzulesen. Anhand dieses Zählerstandes wird dann Ihre Rechnung für den Zeitraum seit der letzten Ablesung erstellt.
Wie bezahle ich bei Coronagas?
Ganz einfach und bequem per Bankeinzug. Ihr Vorteil: Sie brauchen an keine Fristen zu denken - Rechnungen und Abschläge werden automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt von Ihrem Konto abgebucht. Ein weiteres Plus: Bei Preisanpassungen brauchen Sie nichts zu ändern, wie z.B. bei einem Dauerauftrag. Bei einem Bankeinzug übernehmen wir die notwendigen Anpassungen für Sie.
Welche Bedingungen gelten im Übrigen?
Auch wenn das Kleingedruckte meist keiner lesen will. Bitte schauen Sie sich die Bestimmungen an, die der Gesetzgeber für die Versorgung mit Gas und Strom vorsieht. Diese sind im Einzelnen:
Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und GasGVV Ergänzende Bedingungen.
Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SVB (AGB CORONAGAS und AGB CORONASTROM),
die dem Auftrag beigefügt sind.